Am 19. März 2020 führte das tschechische Umweltministerium das „Wolfsmanagementprogramm“ ein
Das Dokument, an dem die OWAD-Projektexperten teilgenommen haben, finden Sie hier (in Tschechisch): http://www.zachranneprogramy.cz/vlk-obecny/program-pece-pp/ oder https://www.navratvlku.cz/download/438/program_ -pece_o_vlka_2020.pdf
Die Rückkehr des europaweit streng geschützten Wolfes in unsere Landschaft in den letzten zwei Jahren hat eine Reihe von Unsicherheiten und Konflikten mit sich gebracht. Insbesondere Nutztiere wurden geschädigt, aber auch die Öffentlichkeit ist besorgt über mögliche Angriffe durch dieses Tier. Die folgerichtige Reaktion auf die Wolfspopulation in der Tschechischen Republik wird durch die neue Strategie des Umweltministeriums, das „Wolfsmanagementprogramm“, erleichtert. Hierbei handelt es sich um eine Reihe von Maßnahmen zur Verringerung des Auftretens von Schäden an Nutztieren und zur Verringerung anderer Konflikte im Zusammenhang mit der Anwesenheit von Wölfen in unserer Landschaft, einschließlich der künftigen Bestimmung des sogenannten günstigen Erhaltungszustandes und der Festlegung eines einheitlichen Verfahrens für die zuständigen Behörden bei auffälligem Verhalten von Wölfen. Das Managementprogramm wurde vom Umweltministerium zusammen mit der Agentur für Naturschutz und Landschaftsschutz der Tschechischen Republik sowie mit Wissenschaftlern vorbereitet und anschließend von Vertretern der Züchterverbände, der Tschechisch-Mährischen Jagdunion (ČMMJ), des Landwirtschaftsministeriums und anderer Einrichtungen kommentiert. Das „Managementprogramm“ wird in zwei Jahren aktualisiert.
Wölfe in unserem Land haben sich vor sieben Jahren nicht vermehrt, kamen nur in Beskydy nahe der Grenze zur Slowakei vor, die sich bis zum westlichen Rand der Karpatenpopulation dieser Art erstreckt. In den letzten Jahren haben sich jedoch Wölfe aus der sogenannten mitteleuropäischen Tieflandpopulation aus dem benachbarten Deutschland und Westpolen zu uns ausgebreitet. Die Rückkehr des Wolfes in unser Land, wo er vor fast 200 Jahren ausgerottet wurde, bringt eine Reihe von Unsicherheiten und Konflikten mit sich. Aus diesem Grund hat das Umweltministerium das Wolfsmanagementprogramm ausgearbeitet, welches sich in erster Linie auf die Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit der Rückkehr des Wolfs in unsere Landschaft konzentriert [1]. Somit wird der Wolfsschutz nicht eingeführt oder verschärft. Der Wolf ist europaweit durch europäische Gesetzgebung geschützt und das Managementprogramm ändert oder ändert dies nicht - es ist kein gesetzlicher Standard, sondern ein Managementplan (Plan zum Umgang), dessen individuelle Maßnahmen das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden, dem Ministerium für Landwirtschaft, Züchterorganisationen, Jäger und anderen Landwirten erfüllt werden.
„Das Managementprogramm ist ein strategisches Dokument, in dem die grundlegenden Schritte aufgeführt sind, die unternommen werden müssen, um Konflikte im Zusammenhang mit dem Auftreten und der Entwicklung der Wolfspopulation zu verhindern und zu lösen. In Übereinstimmung mit dem Managementprogramm arbeitet das Ministerium bereits an Gesetzesänderungen im Bereich der Schadenskompensation mit dem Ziel, den betroffenen Stellen eine Entschädigung zu gewähren, um die gesamte damit verbundene Verwaltung zu vereinfachen und zu erleichtern. Dies war auch eine der Anforderungen der Züchterverbände [2]“, erklärt Vladimír Dolejský, Stellvertreter für Natur- und Landschaftsschutz des Umweltministeriums.
„Die Erhaltung der Beweidung ist für die Erhaltung unserer Landschaft von wesentlicher Bedeutung. Dies gilt insbesondere für Vorgebirgsregionen, in denen jede Tierhaltung maximal unterstützt werden muss. Auf der anderen Seite tragen Wölfe dazu bei, übermäßige Huftierpopulationen zu reduzieren,welche Wälder und Nutzpflanzen in Milliardenhöhe schädigen können. Es ist nicht einfach, die Existenz eines Wolfes mit einem weidenden Vieh zu verbinden. Daher befasst sich die Agentur für Naturschutz und Landschaftsschutz der Tschechischen Republik mit der Festlegung wirksamer Maßnahmen zum Schutz von Herden und erstellt auch ein "Handbuch" für Fälle problematischer Wölfe", fügt František Pelc, Direktor der AOPK ČR, hinzu.
Neben dem Umweltministerium und der Agentur für Naturschutz und Landschaftsschutz der Tschechischen Republik nahmen Experten und Wissenschaftler von Universitäten und anderen Institutionen an der Vorbereitung des Programms teil. Bereits im Zuge der Bearbeitung wurde das Programm mit Vertretern der Züchterverbände, der Tschechisch-Mährischen Jagdunion (ČMMJ) und des Landwirtschaftsministeriums konsultiert und eine Reihe konkreter Vorschläge und Bemerkungen aufgenommen.
Das Managementprogramm sieht auch die Aufgabe vor, in Zusammenarbeit mit Deutschland und Polen (oder in der Karpatenregion mit der Slowakei) den sogenannten günstigen Erhaltungszustand im nächsten Jahr zu bestimmen – d.h. falls die Populationsgröße (und den entsprechenden Anteil in Bezug auf die Tschechische Republik)erreicht wird, können Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über die Anpassung der europäischen Gesetzgebung und die Festlegung möglicher Quoten für die Wolfsjagd begonnen werden. In den Nachbarländern (wie Sachsen, wo die Wolfspopulation seit 2000 wächst und das erste Managementprogramm 2009 verabschiedet wurde) wurden noch keine spezifischen Zielzahlen für Wölfe festgelegt. Eines der wenigen Länder in der EU, welches eine Zahl als "überlebensfähige Population" (nicht als Grenzwert) des Wolfes in seinem Hoheitsgebiet veröffentlicht, ist Frankreich. Jedoch hat sich die Wolfspopulation seit vielen Jahren dort entwickelt und die Angabe zur Anzahl von Individuuen für eine überlebensfähige Population wurde erst Teil des neuesten, dritten Managementplans von 2018.
Das Programm enthält auch Maßnahmen, die auf Situationen reagieren sollten, in denen sich ein Wolf auffällig verhält. Ein solches Verhalten muss angemessen bewertet werden und Individuen mit gestörten, problematischen Verhaltensweisen, die beispielsweise die Sicherheit von Nutztieren gefährden, können aus der Natur entfernt werden. Das Verfahren zur Beseitigung eines problematischen Tieres ist nur auf der Grundlage einer Ausnahme nach dem Natur- und Landschaftsschutzgesetz (und den einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften) möglich. Das Managementprogramm erfordert die Einrichtung detaillierter Verfahren in diesen Fällen bis zur tatsächlichen Umsetzung, an denen sowohl die staatliche Verwaltung im Bereich Naturschutz und Jagd als auch bestimmte Jagdausübungsberechtigte teilnehmen werden.
Das schwerwiegendste Problem durch das Auftreten von Wölfen in der Landschaft ist die Schädigung von Nutztieren. Hauptziele des Wolfsmanagementprogramms sind daher die Gewährleistung eines funktionierenden Systems zur finanziellen Unterstützung der Umsetzung vorbeugender Maßnahmen zum Schutz der Herden und die Verbesserung des Verfahrens zur Untersuchung und Zahlung von Entschädigungen. Es ist auch wichtig, der Laien- und Fachöffentlichkeit qualitativ hochwertige Informationen zur Verfügung zu stellen, d.h. das notwendige Monitoring und das Sammeln anderer Informationen und deren Austausch zwischen den Interessengruppen (staatlichen Verwaltungsbehörden, Züchtern, Jägern) muss sichergestellt werden.
Ein wichtiges Thema des Programms ist die bereits erwähnte Finanzierung von Präventionsmaßnahmen. „Derzeit können sie dank des operativen Programmumfelds bezahlt werden. Es ist jedoch ein kompliziertes und administrativ anspruchsvolles Instrument“, sagt Vladimír Dolejský, stellvertretender Minister für Natur- und Landschaftsschutz des Umweltministeriums. Er fügt hinzu: „Wir bemühen uns daher, die Bedingungen für die Unterstützung der Landwirte so effektiv wie möglich zu gestalten. Die am besten geeignete Lösung wäre logischerweise die Verknüpfung mit dem System anderer Subventionen im Bereich der Landwirtschaft, aber das Landwirtschaftsministerium hat sich noch nicht für diesen Vorschlag entschieden, daher diskutieren und suchen wir nach einer alternativen Lösung.“
Managementprogramme werden normalerweise für einen Zeitraum von 10 Jahren akzeptiert, aber im Falle des Wolfes plant das Umweltministerium, diesen bereits in 2 Jahren kurzfristiger zu aktualisieren. Zu diesem Zeitpunkt sollten einige wichtige Maßnahmen umgesetzt werden, beispielsweise die Bestimmung der Populationsgröße (des sogenannten günstige Zustandes der Arten gemäß den Anforderungen der europäischen Vorschriften) oder die Festlegung der Bedingungen für die Unterstützung der Einführung von Herdenschutzmaßnahmen im Programmplanungszeitraum 2021-27.